Rechtsanwälte Frank W. Engelbracht - Fachanwälte - Spezialisten im Verkehrsrecht
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Verbotenes Kraftfahrzeugrennen § 315d StGB
Sie sollen ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen geführt haben?
Der Gesetzeswortlaut hierzu heißt:
(1) Wer im Straßenverkehr
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Wichtig - machen Sie bitte keine Angaben gegenüber der Polizei, bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben - Wichtig
Wir vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Strafverfahren, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs stehen
Sie haben eine Beschuldigtenanhörung, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten? Damit wir Sie verteidigen können, übersenden Sie uns Ihre Unterlagen einfach.digital, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an!
Wir prüfen Ihre Unterlagen und melden uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden zurück, in der Regel an nächsten Werktag (gilt nicht für Samstag und Sonntag).
Ihr Rechtsanwalt Frank W. Engelbracht
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht