Wir vertreten unsere Mandanten gerne in sämtlichen Strafverfahren, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs stehen. Die nachfolgende Aufzählung soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, bei welchen Vorwürfen wir Ihnen helfen können. Sollte der gegen Sie erhobene Vorwurf nicht aufgezählt sein, rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte, Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.
Sie sollen einen Unfall verursacht und sich entfernt haben, ohne dem Geschädigten zuvor die Möglichkeit gegeben zu haben, Ihre Personalien festzustellen. Wir verteidigen Ihre Interessen bundesweit und verraten Ihnen was droht.
Sie sollen ein Fahrzeug geführt haben, obwohl Sie aufgrund von Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage dazu gewesen sein sollen, Ihr Fahrzeug sicher zu führen. Wir verteidigen Ihre Interessen bundesweit und verraten Ihnen was droht.
Sie sollen einen Unfall verursacht haben, bei dem eine Person verletzt oder getötet worden ist. Wir verteidigen Ihre Interessen bundesweit und verraten Ihnen was droht.
Sie sollen ein Fahrzeug geführt haben, obwohl Sie aufgrund von Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage dazu gewesen sein sollen, Ihr Fahrzeug sicher zu führen oder Sie haben grob verkehrswidrig und rücksichtslos eine der sogenannten 7 Todsünden im Straßenverkehr verwirklicht und durch Ihr Fehlverhalten einen fremden Menschen oder eine fremde Sache gefährdet oder geschädigt. Wir verteidigen Ihre Interessen bundesweit und verraten Ihnen was droht.
Sie sollen einen anderen Verkehrsteilnehmer durch eine Handlung genötigt haben. Wir verteidigen Ihre Interessen bundesweit und verraten Ihnen was droht.
Sie sollen an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilgenommen haben. Wir verteidigen Ihre Interessen bundesweit und verraten Ihnen was droht.
Sie sollen ein Fahrzeug geführt haben, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen. Wir verteidigen Ihre Interessen bundesweit und verraten Ihnen was droht.
Sie sollen ein Fahrzeug geführt haben, für welches keine erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung bestand. Wir verteidigen Ihre Interessen bundesweit und verraten Ihnen was droht.