Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat Frank W. Engelbracht die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht zu tragen.
Rechtsanwalt Engelbracht hat besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Versicherungsrecht nachgewiesen, die erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung zum Rechtsanwalt und die praktische Erfahrung eines gewöhnlichen Rechtsanwalt vermittelt wird.
Er hat an einem vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang über 120 Zeitstunden teilgenommen, der alle relevanten Bereiche des Versicherungsrechts umfasste und hat drei schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) von jeweils fünf Zeitstunden bestanden.
Darüber hinaus hat Rechtsanwalt Engelbracht dadurch besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen, dass er innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung weit über 80 Fälle, davon über 10 gerichtliche, aus dem Versicherungsrecht persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat. Hierbei handelte es sich um Fälle aus dem allgemeinen Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung, dem Sachversicherungsrecht, dem Recht der privaten Personenversicherung, dem Haftpflichtversicherungsrecht und dem Rechtsschutzversicherungsrecht.
Heute ist die Rechtsanwaltskanzlei Frank W. Engelbracht ausschließlich im Verkehrsrecht tätig und mit der Erfahrung aus bisher über 4.500 bearbeiteten, verkehrsrechtlichen Mandaten hochspezialisiert. Die Kanzlei ist bundesweit tätig.
Wenn auch Sie ein Problem aus dem Verkehrszivilrecht, dem Versicherungsrecht, dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Recht der Fahrerlaubnis haben, dann melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei mir. Mein Team und ich freuen sich darauf Sie vertreten zu dürfen.