Rechtsanwalt Frank W. Engelbracht

Fachanwalt für Verkehrsrecht


Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat Frank W. Engelbracht die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu tragen.

Rechtsanwalt Engelbracht hat besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Verkehrsrecht nachgewiesen, die erheblich  das  Maß  dessen  übersteigen,  was  üblicherweise  durch  die  berufliche Ausbildung zum Rechtsanwalt und die praktische Erfahrung eines gewöhnlichen Rechtsanwalt vermittelt wird. 

Er hat an einem vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang über 120 Zeitstunden teilgenommen, der alle relevanten Bereiche des Verkehrsrechts umfasste und hat drei schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) von jeweils fünf Zeitstunden bestanden.

Darüber hinaus hat Rechtsanwalt Engelbracht dadurch besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen, dass er innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung weit über 160 Fälle, davon über 60 gerichtliche, aus dem Verkehrsrecht persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat. Hierbei handelte es sich um Fälle aus dem Verkehrszivilrecht, dem Versicherungsrecht, dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Recht der Fahrerlaubnis und Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Heute ist die Rechtsanwaltskanzlei Frank W. Engelbracht ausschließlich im Verkehrsrecht tätig und mit der Erfahrung aus über 4.500 bearbeiteten, verkehrsrechtlichen Mandaten hochspezialisiert. Die Kanzlei ist bundesweit tätig.

Wenn auch Sie ein Problem aus dem Verkehrszivilrecht, dem Versicherungsrecht, dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Recht der Fahrerlaubnis haben, dann melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei mir. Mein Team und ich freuen sich darauf Sie vertreten zu dürfen.

Ihr Rechtsanwalt Frank W. Engelbracht

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht

 


zurück zu Frank Engelbracht


 
 
 
E-Mail
Anruf